
Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutz (HinSchG) – Ihre vertrauliche Meldestelle bei jobaround.de
Sicher – Vertraulich – Gesetzeskonform
Das Vertrauen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner in unser Unternehmen ist für uns von zentraler Bedeutung. Deshalb legen wir großen Wert auf Transparenz, Integrität und rechtssicheres Handeln.
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben Beschäftigte seit dem 2. Juli 2023 das Recht, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder unternehmensinterne Regeln vertraulich und geschützt zu melden. jobaround.de erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und hat eine interne Meldestelle eingerichtet.
Was kann gemeldet werden?
Unsere interne Meldestelle ist zuständig für Hinweise auf:
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Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften (z. B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutz)
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Missachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
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Verstöße gegen Datenschutz- oder Sicherheitsrichtlinien
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Korruption, Betrug oder andere Straftaten im Unternehmenskontext
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Diskriminierung, Mobbing oder andere schwerwiegende Fehlverhalten
Wie sind Hinweisgeber geschützt?
Als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber genießen Sie gesetzlich garantierten Schutz:
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Ihre Identität wird vertraulich behandelt
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Es besteht Verbot von Repressalien gegenüber Hinweisgebern
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Auf Wunsch ist auch eine anonyme Meldung möglich
Ihre Meldung an uns:
Sie erreichen unsere interne Meldestelle per E-Mail unter: meldestelle@jobaround.de
Alternativ können Sie den Hinweis auch auf dem Postweg oder persönlich übermitteln.
Weitere Informationen zu externen Meldestellen (z. B. beim Bundesamt für Justiz) stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Gemeinsam für ein integres Arbeitsumfeld!
Wir ermutigen Sie ausdrücklich, uns auf mögliche Missstände oder Regelverstöße aufmerksam zu machen.
Denn nur gemeinsam können wir für ein faires, sicheres und gesetzestreues Arbeitsumfeld sorgen.